Pflegeheimkosten setzen sich in jeder Einrichtung aus drei Teilen zusammen:
Pflegekosten
Alle Kosten die im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung stehen. Übrigens legt die Höhe der „Pflegesatzkosten“ nicht etwa alleine das Pflegeheim fest, sondern diese werden in Zusammenarbeit mit Pflegekassen und den Trägern der sozialen Leistungen verhandelt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Auch „Hotelkosten“ genannt, da diese wie in einem Hotel z.B. die Kosten für Vollpension, Reinigung des Zimmers, Energiekosten und Veranstaltungen etc. umfassen.
Investitionskosten
Dies sind alle Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen, wie z.B. Bau- und Instandhaltungskosten des Gebäudes und dessen technischer Ausstattung.
Pflegegrade
Ab 01.01.2017 wurden fünf „Pflegegrade “ eingeführt. Der soziale Grundgedanke dieser Änderung war, dass alle Bewohner (ab Pflegegrad 2) einer Einrichtung, unabhängig vom pflegeintensiven Zustand, die gleichen Heimkosten tragen!
Unterstützung
Falls die Kosten für den Platz in unserer Pflegeeinrichtung nicht selbst getragen werden können, beraten wir Sie gerne über einen Antrag (z.B. für Pflegewohngeld) bei der zuständigen Behörde. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt jedoch vom Einzelfall ab und wird vom Amt entschieden.
Grundsätzlich sind kurzfristige Aufnahmen in Notfallsituationen möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Sollten in dem gewünschten Zeitraum keine freien Zimmer zur Verfügung stehen, nehmen wir gerne Ihre Daten auf und berücksichtigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wir empfehlen Ihnen, sofern sich ein Hilfebedarf abzeichnet, sich frühzeitig über mögliche Pflegeplätze zu informieren.
Ja, da wir überwiegend Einzelzimmer anbieten, um dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung, Wahrung von Privatsphäre und Individualität gerecht zu werden. Im „Seniorenhaus“ in Poggensee werden aus therapeutischen Gründen auch Doppelzimmer angeboten.
Ihr Zimmer wird in der Woche sechs Mal durch unsere Mitarbeiter der Hauswirtschaft gereinigt. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Ihre Privatwäsche wird durch einen auswärtigen Dienstleiter gewaschen. Vorher wird diese gekennzeichnet, dass heißt, sie wird waschmaschinenfest mit Ihrem Namen versehen. Dieser Service ist für Sie kostenlos, lediglich speziell zu reinigende Wäsche wird gesondert behandelt und berechnet.
Wir unterstützen und/oder übernehmen bei unseren Bewohner sowohl die Grund-, als auch die Behandlungspflege. Zu den grundpflegerischen Leistungen zählen alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung stehen. Individuelle Wünsche, beispielsweise ob ein Bewohner lieber duscht oder badet, werden hierbei berücksichtigt. Alle Aufgaben, die auf einer ärztlichen Verordnung basieren, zählen zur Behandlungspflege. Dazu gehören zum Beispiel Wundverbände, Injektionen oder auch das Medikamentenmanagement.
Unsere zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des begleitenden Dienstes sorgen für ein vielfältiges Beschäftigungs- und Betreuungsangebot. Die Einzel- und Gruppenangebote richten sich an alle Bewohner des Hauses. Neben kunsttherapeutischer Angebote, Gymnastik und Gedächtnistraining werden Ausflüge, Feste sowie Abendveranstaltungen und noch vieles mehr angeboten. Über die täglichen Aktivitäten und Ausflüge werden sie durch den aushängenden Veranstaltungskalender informiert.
Sie haben freie Arztwahl. Der Arzt wird durch den Bewohner bzw. durch seinen Angehörigen bestimmt.
In allen unseren Einrichtungen werden wir von einer ortsansässigen Großküche beliefert. Essen und Ernährung sind für Menschen jeden Alters von zentraler Bedeutung, es vermittelt Wohlbefinden, ist Genuss und ein geselliges Ereignis. Somit ist auch in unseren Einrichtungen die Verpflegung ein wichtiger Bestandteil im Tagesablauf.
Die Gerichte werden täglich frisch und abwechslungsreich für Sie zubereitet. Es werden fünf verschiedene Mahlzeiten pro Tag angeboten. Selbstverständlich haben Sie eine uneingeschränkte Auswahl an verschiedenen Getränken.
Die Ernährung sollte ausgewogen, gesund und dabei auch schmackhaft sein. Wir orientieren uns bei der Gestaltung der Mahlzeiten an den Essgewohnheiten unserer Bewohner und berücksichtigen bestehende Allergien und Unverträglichkeiten.
Sowohl Friseur als auch Fußpflege kommen regelmäßig ins Haus. Selbstverständlich können Sie auch einen anderen Dienstleister aufsuchen.
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wie zuhause fühlen. Deshalb haben wir keine festen Besuchszeiten. Sie wohnen in einem offenen Haus und empfangen Besuch, wann Sie möchten.
In Ihrem Wohnbereich stehen 24 Stunden qualifizierte Mitarbeiter für Sie bereit. Sie können die Mitarbeiter jederzeit auf ihrer Wohnetage erreichen oder über das Notrufsystem alarmieren.
Die Wahrung der Privatsphäre ist uns ein wichtiges Anliegen. Für unsere Mitarbeiter ist es selbstverständlich, vor Betreten Ihres Zimmers anzuklopfen. Dies bedeutet, sie betreten die Zimmer nur nach entsprechender Aufforderung. Ihr Zimmer ist Ihr ganz persönlicher Bereich und darf nur im Notfall während Ihrer Abwesenheit betreten werden.